Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hotel & Restaurant „Haus am See“
Am See 5a, 17321 Löcknitz
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel & Restaurant „Haus am See“ abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden. Das sind vor allem Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen, Banketten etc. sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel & Restaurant „Haus am See“, nachfolgend „Haus am See“ genannt, (Hotelaufnahmevertrag), sowie für Verträge über Lieferung von Speisen und Getränken des Restaurants außerhalb der Restauranträumlichkeiten.
2. Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Veranstaltungsräume sowie die Nutzung der Zimmer und Räumlichkeiten zu anderen als vereinbarte Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des „Haus am See“.
3. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
4. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
5. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behält sich „Haus am See“ das Recht vor, die Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
6. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.
II. Vertragsabschluss und -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch „Haus am See“ und wenn seitens des „Haus am See“ eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben wurde. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
2. Vertragspartner sind „Haus am See“ und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem „Haus am See“ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem „Haus am See“ eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. „Haus am See“ haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn „Haus am See“ die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des „Haus am See“ beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des „Haus am See“ beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des „Haus am See“ auftreten, wird „Haus am See“ bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, „Haus am See“ rechtzeitig auf de Möglichkeit eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
3. Alle Ansprüche gegen „Haus am See“ verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des „Haus am See“ beruhen.
4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des „Haus am See“ auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. „Haus am See“ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des „Haus am See“ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des „Haus am See“ an Dritte.
3. Für alle Hotelgäste wird als eine zusätzliche, kostenpflichtige Leistung ein kontinentales Frühstück angeboten.
4. Ob es eine Möglichkeit besteht, im Rahmen des Frühstückes zusätzliche Frühstücksbestandteile zu bestellen, soll es rechtzeitig vor der Anreise mit dem Servicepersonal abgesprochen werden. Es ist zu beachten, dass „Haus am See“ NICHT verpflichtet ist, diese Möglichkeit anzubieten.
5. Alle eventuelle zusätzliche Bestandteile des Frühstückes werden zusätzlich abgerechnet und in die Rechnung dem Gast gestellt.
6. Besonderheiten, wie Allergien und/oder Lebensmittelunverträglichkeiten sollen schriftlich und rechtzeitig vor der Anreise dem Hotel und Restaurant mitgeteilt werden.
7. „Haus am See“ wird alle vereinbarten Speisen & Getränke, soweit es keine weiteren Vereinbarungen in schriftlicher Form vorliegen, im Restaurant in ausreichender Form zu Verfügung stellen. Für ausgegangene Speisen oder Getränke besteht kein weiterer Anspruch auf Nachreichen, wenn die volle Leistung vom Restaurant erbracht worden ist. Bei Getränkepauschalen darf das Restaurant ein Ersatz Artikel anbieten oder entsprechenden Ersatz nachbesorgen, falls dieses möglich ist und vereinbarte Absprachen vorliegen.
8. Sämtliche Preise verlieren mit Erscheinen eines neuen Hotelangebotes oder einer neuen Speisekarte /Tageskarte ihre Gültigkeit.
9. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. „Haus am See“ ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nach zu belasten.
10. Die Preise können vom „Haus am See“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des „Haus am See“ oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und „Haus am See“ dem zustimmt.
11. „Haus am See“ ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch einen Tag nach der Veranstaltung.
12. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. „Haus am See“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
13. Die Rechnungen können mit folgenden Zahlungsmittel bezahlt werden: Barzahlung, Girocard, Mastercard, Visacard. In gesonderten Fällen (z.B. bei Firmenkunden) ist eine Banküberweisung nach vorherige Absprache möglich (persölich vor Ort oder per E-Mail).
14. Bei Zahlungsverzug ist „Haus am See“ berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
15. „Haus am See“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
16. Ferner ist „Haus am See“ berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Hotelaufnahmevertrag zu verlangen.
17. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm veranlassten Leistungen und Auslagen des „Haus am See“ an Dritte, insbesondere auch Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften, an „Haus am See“ zu erstatten.
14. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des „Haus am See“ aufrechnen oder mindern.
18. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Hotels. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Zimmerpreisen sind die Preise für Übernachtung enthalten, alle zusätzliche Leistungen (wie u.a. Frühstück, Aufbettung, Saunanutzung usw.) sind NICHT enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat das Hotel das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden.
19. Bestellte und rechtzeitig nicht stornierte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht verrechnet oder ausbezahlt werden.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit „Haus am See“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des „Haus am See“. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des „Haus am See“ oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen „Haus am See“ und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des „Haus am See“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem „Haus am See“ ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des „Haus am See“ oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Leistungen, die verbindlich gebucht worden sind, hat „Haus am See“ die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem „Haus am See“ steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück und 70% für andere Leistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem „Haus am See“ entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
V. Rücktritt des „Haus am See“
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem „Haus am See“ geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des „Haus am See“. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Vorauszahlung aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des „Haus am See“ zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem „Haus am See“ und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des „Haus am See“ auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem „Haus am See“ ausübt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist „Haus am See“ berechtigt, 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, ist „Haus am See“ berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % der Tagungspauschale x vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom „Haus am See“ gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist „Haus am See“ ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. Bei berechtigtem Rücktritt des „Haus am See“ entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
8. Ferner ist „Haus am See“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom „Haus am See“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; „Haus am See“ begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des „Haus am See“ in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des „Haus am See“ zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
9. „Haus am See“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
10. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs‐ und ähnliche Veranstaltungen kann „Haus am See“ unterbinden bzw. abbrechen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe im Hotel
1. Gemäß Art. 13, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung vom 27. April 2016, teilen wir mit, dass der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten Hotel & Restaurant „Haus am See“, Am See 5a in 17321 Löcknitz ist.
2. Der Gast des „Haus am See“ ist verpflichtet, den Meldeschein sorgfaltig auszufüllen, die einen zivilrechtlichen Vertrag für die Erbringung von Hoteldienstleistungen zwischen dem Gast und dem „Haus am See“ gemäß Art. 6 Par. 1 Lit. b EU-Verordnung vom 27. April 2016 darstellt. Der Gast soll vor dem Check-in beim Empfangsmitarbeiter ein Dokument mit einem Foto vorlegen. Wenn der Gast die Vorlage des besagten Dokuments ablehnt und so ein Check-in nicht ordnungsgemäß möglich ist, wird der Rezeptionist die Ausgabe eines Zimmerschlüssels verweigern.
3. Ein Gast, der den Meldeschein ausfüllt, erklärt, dass er die Bestimmungen akzeptiert.
4. Der Gast soll bei der Reservierung/Buchung des Zimmers und beim Ausfüllen des Meldescheines seine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, um den Kontakt während des Aufenthalts zu erleichtern oder eine Rechnung zu schicken.
5. Um Marketing- / Geschäftsinformationen zu erhalten (Angebote per E-Mail, Rabattaktionen, Newsletter), wird der Gast gebeten, seine Zustimmung freiwillig an den entsprechenden Stellen auf dem Meldeschein zu erteilen und seine E-Mail-Adresse und / oder Telefonnummer anzugeben.
6. Jede Person hat das Recht, jederzeit die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Artikel 21, Abschnitt 2 der EU-Verordnung vom 26. April 2016 abzulehnen, und können jederzeit schriftlich an die E-Mail-Adresse: service@hotel-haus-am-see.de oder an der Hotelrezeption hiervon zurücktreten.
7. Wenn der Gast sich eine Firmenrechnung wünscht, soll er alle nötige Unternehmensdaten angeben, die für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung erforderlich sind.
8. Wenn Sie den Hotelparkplatz benutzen, werden Sie möglicherweise aufgefordert, das amtliche Kennzeichen anzugeben.
9. Um den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus verlängern zu können (Late Check-Out), muss sich der Hotelgast an dem Tag, an dem er das Zimmer verlassen sollte, bis 8.00 Uhr an der Rezeption zu melden.
10. Das „Haus am See“ berücksichtigt den Wunsch, Ihren Aufenthalt so weit wie möglich zu verlängern.
11. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Veranstaltungsräume.
12. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat das „Haus am See“ das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das „Haus am See“ herleiten kann.
13. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem „Haus am See“ spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann „Haus am See“ über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers von 10.30 bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem „Haus am See“ nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
14. Ab 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetags gilt auf dem gesamten Gelände des “Haus am See” die Nachtruhe. Eine Ausnahme hiervon bilden Tanzabende und Events, die im Restaurant veranstaltet werden. Die Gäste werden über solchen Events rechtzeitig informiert.
15. Das „Haus am See“ erwartet von den Gästen und allen Personen, die die Hoteldienste in Anspruch nehmen, einen respektvollen Umgang mit anderen Hausgästen und dem Hotel- und Restaurantpersonal.
16. „Haus am See“ ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist in allen Zimmern, Hotel- und Restauranträumlichkeiten verboten. Bei Nichteinhaltung wird eine Endreinigung von 150,00 € in Rechnung gestellt. Es wird keine Raucherzimmer angeboten. Rauchen darf man auf dem Außengelände des „Haus am See“: im Biergarten oder auf der Terasse des Restaurants.
VII. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit im Restaurant und Hotel.
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem „Haus am See“ mitgeteilt werden, sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des „Haus am See“.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom „Haus am See“ bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist „Haus am See“ berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt „Haus am See“ diesen Abweichungen zu, kann „Haus am See“die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, „Haus am See“ trifft ein Verschulden.
VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
2. Der Kunde darf eigene Speisen und Getränke im Restaurantbereich nicht verspeisen.
3. Der Kunde darf eigene Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen, wenn es schriftlich mit dem „Haus am See“ vereinbart wurde.
IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit „Haus am See“ für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt „Haus am See“ von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des „Haus am See“ bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des „Haus am See“ gehen zu Lasten des Kunden, soweit das „Haus am See“ diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten, kann das „Haus am See“ pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des „Haus am See“ berechtigt, eigene Telefon- Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des „Haus am See“ ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom „Haus am See“ zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das „Haus am See“ diese Störungen nicht zu vertreten hat.
X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen im „Haus am See“
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in den Hotelzimmer. „Haus am See“ übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des „Haus am See“. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. „Haus am See“ ist berechtigt, gegebenenfalls einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist „Haus am See“ berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem „Haus am See“ abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf „Haus am See“ die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann „Haus am See“ für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
XI. Haftung des Kunden für Schäden
1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. „Haus am See“ kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaft) verlangen.
XII. Besondere Bestimmungen für Verträge über die Lieferung von Speisen und Getränken außerhalb der Restauranträumlichkeiten
1. Bei Verträgen mit Kunden über die Lieferung von Speisen und Getränken an eine von dem Kunden benannte Lieferadresse, insbesondere zu Veranstaltungen außerhalb der Restauranträumlichkeiten, gelten die Ziffern VII. 1,2 und 3 entsprechend.
2. Die Herstellung der angebotenen Speisen erfolgt nach Absprache an sämtlichen Wochentagen incl. Sonn- und Feiertagen.
3. Bei Lieferung werden anteilige Fahrtkosten berechnet, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, in Höhe von € 1,50/km.
4. Die bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bestellte Lieferung gilt sowohl hinsichtlich der Art der Speisen und Getränke als auch der Bestellmenge bzw. der zu beliefernden Personenzahl als vereinbart.
5. Soweit zwecks Hilfestellung bei der Veranstaltung von dem „Haus am See“ Personal zur Verfügung gestellt wird (Buchungsdauer mindestens zwei Stunden/max. fünf Stunden) werden dem Kunden folgende Kosten berechnet:
- Koch: € 35,00/Std. zzgl. 19 % MwSt inkl. Anfahrt/Abfahrt,
- Servicekraft: € 25,00/Std. zzgl. 19% MwSt inkl. Anfahrt/Abfahrt.
6. Alle Mehrweggegenstände sind nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind am Folgetag (wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde) gereinigt zurückzubringen, ansonsten werden Reinigungskosten berechnet oder bei Beschädigung/Verlust der Neubeschaffungswert in Rechnung gestellt.
7. Die der Lieferung beigefügte Rechnung ist zahlbar sofort ohne Abzug, passend in bar bei dem jeweiligen Lieferanten, per EC-Cash oder bar bei Rückgabe des Geschirrs am Folgetag oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebenem Konto binnen 14 Tagen. „Haus am See“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
XIII. Andere Bestimmungen
1. Hotelparkplatz ist kostenlos.
2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz vor dem „Haus am See“ zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des „Haus am See“ abgestellter oder rangierter raftfahrzeuge und deren Inhalte haftet „Haus am See“ nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen vom „Haus am See“.
3. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. „Haus am See“ bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich „Haus am See“ nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des „Haus am See“.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck‐ und Wechselstreitigkeiten ‐ ist im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der Gesellschaft Waghäusel. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Karlsruhe.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN‐Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.